Deregulierung, aber richtig

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Weltpostverein – Siebentes Zusatzprotokoll zur Satzung (Bukarest 2004)

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 53/2008 · in Kraft seit 2006-01-01

99/07 Post- und Fernmeldewesen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
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Begründung

Das Zusatzprotokoll ist Bestandteil des multilateralen Weltpostvereinssystems und schreibt internationale Postkoordination fort. Ohne solche Abkommen funktioniert grenzüberschreitende Post nicht; es gibt kein nationales Alternativrecht, das dies abdecken könnte. Österreich kann von einem multilateralen Staatsvertrag nicht einseitig zurücktreten.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 7 — Artikel VII ↗ RIS

Artikel VII Inkrafttreten und Geltungsdauer des Zusatzprotokolls zur Satzung des Weltpostvereins Das vorliegende Zusatzprotokoll tritt am 1. Jänner 2006 in Kraft und gilt für unbestimmte Zeit. Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten der Regierungen der Mitgliedsländer dieses Zusatzprotokoll gefertigt, das im gleichen Maße wirksam und gültig ist, als wären seine Bestimmungen Bestandteil der Satzung selbst; sie haben das Zusatzprotokoll in einer Ausfertigung unterzeichnet, die beim Generaldirektor des Internationalen Büros verwahrt wird. Je eine Abschrift davon wird den einzelnen Vertragspartnern vom Internationalen Büro des Weltpostvereins übersendet. Geschehen zu Bukarest, am 5. Oktober 2004. 06.03.2020 20005801 NOR40117676

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz