Europäisches Patentübereinkommen - Revision
EPÜ · Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 136/2007 · in Kraft seit 2007-12-13
29/07 Gewerblicher Rechtsschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Die Revision des Europäischen Patentübereinkommens ist tragende Grundlage des europäischen Patentsystems und dient dem grenzüberschreitenden Schutz von Erfindungen. Sie beschränkt keine inländische Freiheit über den anerkannten gewerblichen Rechtsschutz hinaus.
Kategorien
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Belegende Paragraphen
Art. 1 — ARTIKEL 1 ↗ RIS
ARTIKEL 1 ÄNDERUNG DES EUROPÄISCHEN PATENTÜBEREINKOMMENS Das Europäische Patentübereinkommen wird wie folgt geändert: (Anm.: es folgen die Änderungen)
KI-Analyse · 2026-07-20 · 12 §§ im Datensatz