Deregulierung, aber richtig

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Europäisches Patentübereinkommen - Revision

EPÜ · Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 136/2007 · in Kraft seit 2007-12-13

29/07 Gewerblicher Rechtsschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Revision des Europäischen Patentübereinkommens ist tragende Grundlage des europäischen Patentsystems und dient dem grenzüberschreitenden Schutz von Erfindungen. Sie beschränkt keine inländische Freiheit über den anerkannten gewerblichen Rechtsschutz hinaus.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 1 — ARTIKEL 1 ↗ RIS

ARTIKEL 1 ÄNDERUNG DES EUROPÄISCHEN PATENTÜBEREINKOMMENS Das Europäische Patentübereinkommen wird wie folgt geändert: (Anm.: es folgen die Änderungen)

KI-Analyse · 2026-07-20 · 12 §§ im Datensatz