Errichtung einer zweiten Notarstelle in Imst
· V · BGBl. II Nr. 143/2008 · in Kraft seit 2008-05-06
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung errichtete 2009 eine weitere Notarstelle in Imst; der einmalige Errichtungsakt ist damit vollständig vollzogen. Das zugrundeliegende System der staatlich kontingentierten Notarstellen begrenzt den Wettbewerb im Beurkundungswesen zugunsten bestehender Notare. Die Verordnung selbst ist gegenstandslos und sollte gestrichen werden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Errichtung einer zweiten Notarstelle in Imst StF: BGBl. II Nr. 143/2008 Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2007, wird verordnet: e-rk3 31.10.2017 20005797 NOR30006437
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2009 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Imst errichtet. 31.10.2017 20005797 NOR40097864
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz