Deregulierung, aber richtig

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Seeverkehrsabkommen zwischen der EG und der Volksrepublik China

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 38/2008 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 88/2022 · in Kraft seit 2019-05-24

99/06 See- und Binnenschifffahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Seeverkehrsabkommen der EG mit China; oeffnet und regelt den Seeverkehr mit einem Drittstaat. Aussenwirtschaftlich legitim, eher freiheitserweiternd.

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