Teilungspläne der Statutarstadt Wiener Neustadt
· V · BGBl. II Nr. 116/2008 · in Kraft seit 2008-04-02
20/11 Grundbuch · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung erklärt die von der Statutarstadt Wiener Neustadt für eigene Zwecke erstellten Pläne für geeignet, als Grundlage für grundbücherliche Teilungen zu dienen. Sie vereinfacht Eigentumsübertragungen und Grundstücksteilungen im Stadtgebiet, indem bereits vorhandene amtliche Pläne verwendet werden können, statt eigens teure Vermessungspläne in Auftrag geben zu müssen. Der Zweck ist legitim und das Mittel verhältnismäßig.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Teilungspläne der Statutarstadt Wiener Neustadt BGBl. II Nr. 116/2008 02.04.2008 Verordnung der Bundesministerin für Justiz über Teilungspläne der Statutarstadt Wiener Neustadt StF: BGBl. II Nr. 116/2008 Auf Grund des § 1 Abs. 2 Liegenschaftsteilungsgesetz, BGBl. Nr. 3/1930, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 112/2003, wird verordnet:
Art. 1 ↗ RIS
Die für Zwecke des eigenen Dienstbereichs verfassten Pläne der Statutarstadt Wiener Neustadt werden für geeignet erklärt, zur Grundlage grundbücherlicher Teilungen zu dienen.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz