Deregulierung, aber richtig

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Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes

· V · BGBl. II Nr. 96/2008 · in Kraft seit 2008-03-20

96/01 Bundesstraßengesetz 1971 · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Auch diese Verordnung erklärte 2008 ein weiteres Planungsgebiet für die S7 Fürstenfelder Schnellstraße in anderen Gemeindegebieten. Nach Fertigstellung der Schnellstraße hat die Schutzwirkung der Planungsgebietserklärung keinen Sinn mehr und beschränkt das Eigentumsrecht der betroffenen Grundstückseigentümer ohne sachlichen Grund.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes BGBl. II Nr. 96/2008 20.03.2008 Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes im Bereich der Gemeinden Hainersdorf, Großwilfersdorf, Bad Blumau, Altenmarkt bei Fürstenfeld und Fürstenfeld StF: BGBl. II Nr. 96/2008 Auf Grund des § 14 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971 - BStG 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 58/2006, wird verordnet:

Art. 1 ↗ RIS

Zur Sicherung des Baues eines Abschnittes der S 7 Fürstenfelder Schnellstraße im Bereich der Gemeinden Hainersdorf, Großwilfersdorf, Bad Blumau, Altenmarkt bei Fürstenfeld und Fürstenfeld wird das aus den Lageplänen 1 bis 4, Plannummern 305 2319/10019/0-407/00000/S1/V bis 305 2319/10022/0-407/00000/S1/V, ersichtliche Gelände, das für die spätere Führung der Bundesstraße in Betracht kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt. Die vorerwähnten Lagepläne liegen beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, sowie in den Gemeinden Hainersdorf, Großwilfersdorf, Bad Blumau, Altenmarkt bei Fürstenfeld und Fürstenfeld zur Einsicht auf.

KI-Analyse · 2026-07-30 · 2 §§ im Datensatz