Sicherstellung der Realisierung des Erdgaspipelineprojekts "Nabucco"
· BG · BGBl. I Nr. 51/2008 · in Kraft seit 2008-01-01
32/05 Verbrauchsteuern · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Bundesgesetz ermächtigte die Bundesregierung, Staatsverträge zur Realisierung des Erdgaspipelineprojekts 'Nabucco' abzuschließen. Das Nabucco-Projekt wurde 2013 endgültig aufgegeben und durch andere Pipelineprojekte ersetzt. Der Zweck des Gesetzes kann nicht mehr erreicht werden; es ist vollständig gegenstandslos.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Sofern die Bundesregierung zum Abschluss von Regierungsübereinkommen gemäß Art. 66 Abs. 2 B-VG ermächtigt ist, kann sie zur Sicherstellung der Erdgasversorgung Österreichs und der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ein Regierungsübereinkommen abschließen, das zur Errichtung, Finanzierung sowie zum Betrieb von grenzüberschreitenden Leitungen durch das Erdgaspipelineprojekt „Nabucco“ erforderlich ist und das die Errichtung und den Betrieb dieser Leitungen, etwa durch steuerrechtliche Maßnahmen oder die Gewährung einer Meistbegünstigung, unterstützt und fördert. Diese Ermächtigung umfasst nicht die zur Realisierung dieses Projektes allenfalls erforderliche Übernahme von Haftungen oder sonstiger Verpflichtungen des Bundes oder der Republik Österreich.
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betraut.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz