Deregulierung, aber richtig

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Geschäftsordnung der Präsidentschaftskanzlei

· Entschl. d. BPräs. · BGBl. II Nr. 87/2008 · in Kraft seit 2008-03-13

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Reine Geschaeftsordnung zur inneren Organisation der Praesidentschaftskanzlei. Legitime und notwendige Binnenorganisation eines Verfassungsorgans.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 1 — Funktion der Präsidentschaftskanzlei ↗ RIS

Funktion der Präsidentschaftskanzlei § 1. Die Präsidentschaftskanzlei ist berufen, den Bundespräsidenten bei der Besorgung seiner Amtsgeschäfte zu unterstützen. Sie untersteht dem Bundespräsidenten. 21.10.2021 20005737 NOR40097060

KI-Analyse · 2026-07-20 · 8 §§ im Datensatz