Deregulierung, aber richtig

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Aufhebung von Rechtsvorschriften der Österreichischen Notariatskammer und der Notariatskammer für Steiermark durch den Verfassungsgerichtshof

· K · BGBl. II Nr. 72/2008 · in Kraft seit 2008-02-26

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung dokumentiert eine abgeschlossene Verfassungsgerichtshofentscheidung aus Dezember 2007, mit der Regelungen der Notariatskammern aufgehoben wurden. Alle Rechtswirkungen sind eingetreten und das Notariatskammerrecht wurde entsprechend angepasst. Die Kundmachung selbst ist ein historisches Protokoll ohne weitergehende operative Bedeutung.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Kundmachung der Bundesministerin für Justiz über die vom Verfassungsgerichtshof ausgesprochene Aufhebung von Rechtsvorschriften der Österreichischen Notariatskammer und der Notariatskammer für Steiermark StF: BGBl. II Nr. 72/2008 Gemäß Artikel 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht: 19.08.2025 20005713 NOR30006316

Art. 1 ↗ RIS

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 13. Dezember 2007, V 56 – 58, 61, 63 – 65/07-6, zugestellt der Bundesministerin für Justiz am 1. Februar 2008, ausgesprochen, dass als gesetzwidrig aufgehoben werden: 19.08.2025 20005713 NOR40096862

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz