Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität – Zusatzprotokoll Z2 – Schlepperei
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 11/2008 · in Kraft seit 2026-05-06
29/08 Strafrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
6Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Zusatzprotokoll gegen die Schlepperei von Migranten zum UN-Uebereinkommen gegen organisierte Kriminalitaet; legitime internationale Strafrechtskooperation.
Kategorien
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