Deregulierung, aber richtig

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Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität – Zusatzprotokoll Z2 – Schlepperei

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 11/2008 · in Kraft seit 2026-05-06

29/08 Strafrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
6Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Zusatzprotokoll gegen die Schlepperei von Migranten zum UN-Uebereinkommen gegen organisierte Kriminalitaet; legitime internationale Strafrechtskooperation.

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