Erklärung europäischer Regierungen über die Produktionsphase der ARIANE-Träger - Verlängerung
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 15/2008 · in Kraft seit 2008-02-07
79/02 Forschung · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieser Staatsvertrag verlängerte die europäische Regierungserklärung zur Produktionsphase der Ariane-Träger ausdrücklich nur bis Ende 2008. Der Geltungszeitraum ist seit fast 18 Jahren abgelaufen und das Abkommen hat keinerlei aktuelle Rechtswirkung mehr. Es handelt sich um ein reines historisches Dokument.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt. Die Republik Österreich erklärt, dass sie die durch einstimmigen Beschluss europäischer Teilnehmerregierungen am 5. Dezember 2005 vorgeschlagene Verlängerung der Erklärung europäischer Regierungen über die Produktionsphase der Ariane-Träger1 für einen Zeitraum vom 1. Jänner 2007 bis Ende 2008, in sinngemäßer Anwendung der Absätze IV.2 lit. a und IV.2 lit. c der Erklärung annimmt. Die Annahme der Verlängerung wurde am 9. Jänner 2008 dem Generaldirektor der ESA notifiziert. ____________________________________________________________________ 1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 91/1994, zuletzt geändert in BGBl. III Nr. 70/2001.
Art. 1 ↗ RIS
Schlussdokument der Sitzung der Regierungsvertreter betreffend die Verlängerung der Erklärung über die Produktionsphase der Ariane-Träger bis Ende 2008 (erstellt am 5. Dezember 2005) Die Regierungen des Königreichs Belgien, des Königreichs Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Finnland, der Französischen Republik, Irlands, der Italienischen Republik, des Königreichs der Niederlande, des Königreichs Norwegen, der Republik Österreich, der Portugiesischen Republik, des Königreichs Schweden, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, des Königreichs Spanien und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, Vertragsparteien der Erklärung europäischer Regierungen über die Produktionsphase der Ariane-Träger, die am 14. April 1980 in Kraft trat und am 21. Mai 1992 und am 20. Dezember 2001 erneuert wurde (im Folgenden als „Erklärung über die Produktionsphase" bezeichnet), die Mitgliedstaaten der Europäischen Weltraumorganisation (im Folgenden als „Organisation" bezeichnet) sind,
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz