Errichtung einer dritten Notarstelle in Neunkirchen
· V · BGBl. II Nr. 61/2008 · in Kraft seit 2008-02-19
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung hat mit 1. Jänner 2009 eine weitere Notarstelle in Neunkirchen errichtet, womit der einmalige Errichtungsakt vollständig vollzogen ist. Das System der zahlenmäßig geregelten Notarstellen begrenzt den Wettbewerb im Beurkundungswesen und schützt bestehende Berufsinhaber vor neuen Mitbewerbern. Die Verordnung selbst entfaltet seitdem keine eigenständige Rechtswirkung mehr.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Errichtung einer dritten Notarstelle in Neunkirchen StF: BGBl. II Nr. 61/2008 Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2007, wird verordnet: e-rk3 27.10.2017 20005693 NOR30006295
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Wiener Neustadt wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2009 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Neunkirchen errichtet. 27.10.2017 20005693 NOR40096611
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz