Errichtung einer zweiten Notarstelle in Wörgl
· V · BGBl. II Nr. 60/2008 · in Kraft seit 2008-02-19
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung hat mit Wirkung vom 1. Jänner 2009 eine zusätzliche Notarstelle in Wörgl errichtet; der einmalige Errichtungsakt ist damit vollständig vollzogen. Die Verordnung hat keine weitergehende Regelungswirkung mehr. Das dahinterliegende System der staatlich begrenzten Notarstellen schützt bestehende Notare vor freiem Wettbewerb, anstatt Bürgern freien Zugang zu Beurkundungsleistungen zu ermöglichen.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Errichtung einer zweiten Notarstelle in Wörgl StF: BGBl. II Nr. 60/2008 Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2007, wird verordnet: e-rk3 27.10.2017 20005692 NOR30006294
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2009 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wörgl errichtet. 27.10.2017 20005692 NOR40096610
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz