Deregulierung, aber richtig

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EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz

EU-VStVG · BG · BGBl. I Nr. 3/2008 · in Kraft seit 2008-03-01

40/01 Verwaltungsverfahrensgesetze · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn
50%Konfidenz
EU-gebunden. Setzt die EU-Vorgaben zur gegenseitigen Vollstreckung von Verwaltungsstrafen um.

Begründung

Das Gesetz regelt die EU-weite Vollstreckung von Verwaltungsstrafen. EU-vorgegeben. Bleibt.

Kategorien

EU-vorgegeben

Belegende Paragraphen

Anl. 1 — Liste von Straftaten, bei denen die beiderseitige Strafbarkeit nicht geprüft wird ↗ RIS

Anlage 1 Liste von Straftaten, bei denen die beiderseitige Strafbarkeit nicht geprüft wird

Analyse: claude-opus-4-8 (in-session) · Rubrik v2 · 2026-06-05 · 22 §§ im Datensatz