Namen, Abkürzungen, Embleme und Fahne - OPEC Fonds für Internationale Entwicklung (OFID)
· K · BGBl. II Nr. 14/2008 · in Kraft seit 2008-01-18
26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung schützt Namen, Abkürzungen, Embleme und Fahne des OPEC Fonds für Internationale Entwicklung (OFID) vor Verwendung als private Marken in Österreich. Es handelt sich um den legitimen Schutz einer bedeutenden internationalen Entwicklungsorganisation im Rahmen des Markenschutzgesetzes. Es entstehen keinerlei Belastungen für österreichische Bürger oder Unternehmen.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Namen, Abkürzungen, Embleme und Fahne - OPEC Fonds für Internationale Entwicklung (OFID) BGBl. II Nr. 14/2008 18.01.2008 Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Namen, die Abkürzungen, die Embleme und die Fahne des OPEC Fonds für Internationale Entwicklung (OFID) StF: BGBl. II Nr. 14/2008 Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit.c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 96/2006, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass der Name, die Abkürzungen, die Embleme und die Fahne des OPEC Fonds für Internationale Entwicklung (OFID), welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 1 §§ im Datensatz