24. Nachtrag zum Arzneibuch
· V · BGBl. II Nr. 376/2007 · in Kraft seit 2007-12-19
82/04 Apotheken, Arzneimittel · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung setzte 2008 das Österreichische Arzneibuch in der Amtlichen Ausgabe 2008 in Kraft und ersetzte damit die Vorgängerausgabe. Die Inkraftsetzung ist vollzogen, und das Arzneibuch erscheint seither in mehreren neueren Ausgaben. Die Verordnung ist obsolet.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§1. Das Österreichische Arzneibuch, Amtliche Ausgabe 2008, wird mit 1.Jänner 2008 in Kraft gesetzt.
§ 2 ↗ RIS
§2. Die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die jeweils durch Vorschriften des Österreichischen Arzneibuches, Amtliche Ausgabe 2008, ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz