Dienstrechtsverfahrens- und Personalstellenverordnung – BMWF 2007
DVPV BMWF 2007 · V · BGBl. II Nr. 375/2007 · in Kraft seit 2007-03-01
63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948; 63/06 Dienstrechtsverfahren · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung regelt die Dienstrechts-Zuständigkeit für das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (BMWF), das seither mehrfach umbenannt und umstrukturiert wurde. Durch die Ministeriumsreformen ist die Verordnung überholt; Nachfolgeregelungen haben sie sachlich ersetzt.
Kategorien
Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Im Bereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung sind
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz