VfGH-Ausspruch, dass eine Verordnung des Rektorats der Medizinischen Universität Wien und eine Verordnung des Rektorats der Medizinischen Universität Innsbruck gesetzwidrig waren
· K · BGBl. II Nr. 373/2007 · in Kraft seit 2007-12-18
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung gibt bekannt, dass der Verfassungsgerichtshof Verordnungen der Rektorate der Medizinischen Universitäten Wien und Innsbruck für gesetzwidrig erklärt hat. Die Bekanntmachung hat ihren einmaligen Informationszweck bei Veröffentlichung vollständig erfüllt und entfaltet heute keine weitere operative Rechtswirkung mehr.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Kundmachung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass eine Verordnung des Rektorats der Medizinischen Universität Wien und eine Verordnung des Rektorats der Medizinischen Universität Innsbruck gesetzwidrig waren StF: BGBl. II Nr. 373/2007 Gemäß Artikel 139 Abs. 5 zweiter Satz B-VG wird kundgemacht: 16.02.2023 20005596 NOR30006171
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz