Errichtung eines gemeinsamen Zentrums Drasenhofen - Mikulov (Tschechische R)
· Vertrag – Tschechische R · BGBl. III Nr. 135/2007 · in Kraft seit 2008-01-01
49/01 Flüchtlinge · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
6Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Die Vereinbarung errichtet ein gemeinsames Kontaktzentrum für Polizei- und Zollzusammenarbeit an der Grenze. Das ist eine zweckmäßige operative Kooperation ohne Freiheitsbeschränkung.
Kategorien
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Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Artikel 1 Die österreichische Vertragspartei errichtet auf österreichischem Staatsgebiet, im Gebiet der politischen Gemeinde Drasenhofen, in der Nähe der Staatsgrenze zur Tschechischen Republik ein gemeinsames Zentrum.
KI-Analyse · 2026-07-20 · 7 §§ im Datensatz