Rückübernahmeabkommen (Montenegro)
· Vertrag – Montenegro · BGBl. III Nr. 66/2004 · in Kraft seit 2006-06-03
49/06 Schubverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Rückübernahmeabkommen mit Serbien und Montenegro über die Rückführung von Personen ohne Aufenthaltsrecht. Es dient einem legitimen migrationspolitischen Zweck und begründet keine neue inländische Beschränkung.
Kategorien
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