Deregulierung, aber richtig

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Rückübernahmeabkommen (Montenegro)

· Vertrag – Montenegro · BGBl. III Nr. 66/2004 · in Kraft seit 2006-06-03

49/06 Schubverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Rückübernahmeabkommen mit Serbien und Montenegro über die Rückführung von Personen ohne Aufenthaltsrecht. Es dient einem legitimen migrationspolitischen Zweck und begründet keine neue inländische Beschränkung.

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