Deregulierung, aber richtig

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Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Montenegro)

· Vertrag – Montenegro · BGBl. III Nr. 151/2002 · in Kraft seit 2006-06-03

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Investitionsschutzabkommen mit dem Nicht-EU-Staat Montenegro. Es schützt Investoren vor staatlicher Willkür und erweitert Rechtssicherheit; ein legitimer außenwirtschaftlicher Zweck.

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