Wirtschaftliche, landwirtschaftl., industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit (Montenegro)
· Vertrag – Montenegro · BGBl. III Nr. 93/2002 · in Kraft seit 2006-06-03
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik) · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Abkommen über wirtschaftliche, landwirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit mit Montenegro. Es setzt einen Kooperationsrahmen ohne inländische Freiheitsbeschränkung; Montenegro ist kein EU-Mitglied.
Kategorien
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