Deregulierung, aber richtig

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Wirtschaftliche, landwirtschaftl., industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit (Montenegro)

· Vertrag – Montenegro · BGBl. III Nr. 93/2002 · in Kraft seit 2006-06-03

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik) · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Abkommen über wirtschaftliche, landwirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit mit Montenegro. Es setzt einen Kooperationsrahmen ohne inländische Freiheitsbeschränkung; Montenegro ist kein EU-Mitglied.

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