Auslieferung (Montenegro)
· Vertrag – Montenegro · BGBl. Nr. 546/1983 · in Kraft seit 2006-06-03
29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Auslieferungsvertrag mit dem Nicht-EU-Staat Montenegro. Auslieferung ist ein legitimer Kern zwischenstaatlicher Strafrechtszusammenarbeit und mit rechtsstaatlichen Schranken versehen.
Kategorien
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