Deregulierung, aber richtig

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Auslieferung (Montenegro)

· Vertrag – Montenegro · BGBl. Nr. 546/1983 · in Kraft seit 2006-06-03

29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Auslieferungsvertrag mit dem Nicht-EU-Staat Montenegro. Auslieferung ist ein legitimer Kern zwischenstaatlicher Strafrechtszusammenarbeit und mit rechtsstaatlichen Schranken versehen.

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