Deregulierung, aber richtig

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Rechtshilfe in Strafsachen (Montenegro)

· Vertrag – Montenegro · BGBl. Nr. 542/1983 · in Kraft seit 2006-06-03

29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Vertrag über Rechtshilfe in Strafsachen mit Montenegro. Gegenseitige Rechtshilfe ist ein klassischer und legitimer Kern völkerrechtlicher Zusammenarbeit.

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