Deregulierung, aber richtig

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Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen (Montenegro)

· Vertrag – Montenegro · BGBl. Nr. 547/1983 · in Kraft seit 2006-06-03

29/10 Strafprozess, Strafvollzug · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Vertrag über die wechselseitige Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen mit Montenegro. Er dient der geordneten Strafrechtspflege mit rechtsstaatlichen Ablehnungsgründen und ist legitime justizielle Zusammenarbeit.

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