Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen (Montenegro)
· Vertrag – Montenegro · BGBl. Nr. 547/1983 · in Kraft seit 2006-06-03
29/10 Strafprozess, Strafvollzug · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Vertrag über die wechselseitige Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen mit Montenegro. Er dient der geordneten Strafrechtspflege mit rechtsstaatlichen Ablehnungsgründen und ist legitime justizielle Zusammenarbeit.
Kategorien
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