Deregulierung, aber richtig

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Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich (Montenegro)

· Vertrag – Montenegro · BGBl. Nr. 428/1980 · in Kraft seit 2006-06-03

79/01 Schulen, Universitäten · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Abkommen über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich mit Montenegro. Die gegenseitige Anerkennung akademischer Grade erweitert Mobilität und ist ein legitimer Kooperationszweck.

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