Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich (Montenegro)
· Vertrag – Montenegro · BGBl. Nr. 428/1980 · in Kraft seit 2006-06-03
79/01 Schulen, Universitäten · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Abkommen über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich mit Montenegro. Die gegenseitige Anerkennung akademischer Grade erweitert Mobilität und ist ein legitimer Kooperationszweck.
Kategorien
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