Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse (Montenegro)
· Vertrag – Montenegro · BGBl. Nr. 479/1976 · in Kraft seit 2006-06-03
79/01 Schulen, Universitäten · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Abkommen über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse mit Montenegro. Gegenseitige Anerkennung von Zeugnissen erweitert Zugangsmöglichkeiten und ist ein legitimer Kooperationszweck mit einem Nicht-EU-Staat.
Kategorien
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