Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern, Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung (Neuseeland)
· Vertrag – Neuseeland · BGBl. III Nr. 127/2007 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 183/2024 · in Kraft seit 2024-08-29
39/03 Doppelbesteuerung · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Neuseeland vermeidet Doppelbesteuerung und verhindert Steuerverkürzung. Es entlastet Steuerpflichtige und ist beizubehalten.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 32 §§ im Datensatz