Deregulierung, aber richtig

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Pflanzenschutz – Zusammenarbeit (Montenegro)

· Vertrag – Montenegro · BGBl. Nr. 265/1960 · in Kraft seit 2006-06-03

89/08 Tier- und Pflanzenschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Abkommen über Zusammenarbeit im Pflanzenschutz (Grenzkontrollen, Schädlingsbekämpfung) mit dem Nicht-EU-Staat Montenegro. Es dient dem legitimen Schutz vor Pflanzenkrankheiten und ist zwischenstaatliche Verwaltungskooperation.

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