Pflanzenschutz – Zusammenarbeit (Montenegro)
· Vertrag – Montenegro · BGBl. Nr. 265/1960 · in Kraft seit 2006-06-03
89/08 Tier- und Pflanzenschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Abkommen über Zusammenarbeit im Pflanzenschutz (Grenzkontrollen, Schädlingsbekämpfung) mit dem Nicht-EU-Staat Montenegro. Es dient dem legitimen Schutz vor Pflanzenkrankheiten und ist zwischenstaatliche Verwaltungskooperation.
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