Konsularvertrag zwischen Österreich und Jugoslawien (Montenegro)
· Vertrag – Montenegro · BGBl. Nr. 378/1968 · in Kraft seit 2006-06-03
19/07 Diplomatischer und konsularischer Verkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Konsularvertrag regelt Errichtung und Aufgaben von Konsularämtern. Das ist klassischer konsularischer Verkehr und berührt keine inländische Freiheit.
Kategorien
—
KI-Analyse · 2026-07-20 · 42 §§ im Datensatz