Deregulierung, aber richtig

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Konsularvertrag zwischen Österreich und Jugoslawien (Montenegro)

· Vertrag – Montenegro · BGBl. Nr. 378/1968 · in Kraft seit 2006-06-03

19/07 Diplomatischer und konsularischer Verkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Konsularvertrag regelt Errichtung und Aufgaben von Konsularämtern. Das ist klassischer konsularischer Verkehr und berührt keine inländische Freiheit.

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