Deregulierung, aber richtig

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Rechtshilfe im wechselseitigen rechtlichen Verkehr (Montenegro)

· Vertrag – Montenegro · BGBl. Nr. 224/1955 · in Kraft seit 2006-06-03

29/05 Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Vertrag über den wechselseitigen rechtlichen Verkehr (Rechtsschutz, Zustellung, Rechtshilfe in Zivilsachen), fortgeführt mit dem Nicht-EU-Staat Montenegro. Er sichert Rechtsschutzgleichheit und dient einem legitimen justiziellen Kooperationszweck.

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