Rechtshilfe im wechselseitigen rechtlichen Verkehr (Montenegro)
· Vertrag – Montenegro · BGBl. Nr. 224/1955 · in Kraft seit 2006-06-03
29/05 Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Vertrag über den wechselseitigen rechtlichen Verkehr (Rechtsschutz, Zustellung, Rechtshilfe in Zivilsachen), fortgeführt mit dem Nicht-EU-Staat Montenegro. Er sichert Rechtsschutzgleichheit und dient einem legitimen justiziellen Kooperationszweck.
Kategorien
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