Deregulierung, aber richtig

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Luftverkehrsabkommen (Montenegro)

· Vertrag – Montenegro · BGBl. Nr. 72/1954 · in Kraft seit 2006-06-03

99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Bilaterales Luftverkehrsabkommen (fortgeführt mit Montenegro, kein EU-Mitglied) über Verkehrsrechte auf Gegenseitigkeit. Solche Abkommen sind völkerrechtlich üblich und regeln den Marktzugang zwischen Staaten ohne inländische Freiheitsbeschränkung.

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