Deregulierung, aber richtig

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Immobilienfonds-OTC-Derivate-Gegenpartei-Verordnung

· V · BGBl. II Nr. 311/2007 · in Kraft seit 2007-11-13

37/02 Kreditwesen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
0Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. OTC-Derivate sind durch EMIR (EU-Verordnung 648/2012) unionsrechtlich reguliert; die nationale Verordnung ergänzt spezifische Anforderungen für Immobilien-Investmentfonds gemäß ImmoInvFG.

Begründung

Die Verordnung legt fest, welche beaufsichtigten Institute als Gegenparteien bei OTC-Derivate-Geschäften von Immobilienfonds auftreten dürfen. Immobilienfonds investieren mit Anlegergeldern; die Beschränkung auf beaufsichtigte Gegenparteien schützt diese Anleger vor dem Ausfallrisiko und ist durch EU-Finanzmarktrecht gestützt.

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Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Gegenpartei bei Geschäften mit OTC-Derivaten dürfen folgende einer Aufsicht unterliegende Institute sein:

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz