Neufestsetzung einer Pauschalvergütung des Bundes für Leistungen von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen
· V · BGBl. II Nr. 298/2007 · in Kraft seit 2007-10-31
27/01 Rechtsanwälte · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung setzt eine jährliche Pauschalvergütung von 18 Millionen Euro für vom Staat bestellte Rechtsanwälte fest, gültig ab 2007 auch für Folgejahre. Ein Pauschalwert aus dem Jahr 2007 ist durch Inflation und veränderte Verhältnisse mit großer Wahrscheinlichkeit durch eine neuere Regelung abgelöst worden. Sollte sie noch formal in Kraft sein, ist der fast 20 Jahre alte Betrag grob veraltet und ohne sachgerechte Grundlage für die heutige Vergütungspraxis.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Neufestsetzung einer Pauschalvergütung des Bundes für Leistungen von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen BGBl. II Nr. 298/2007 31.10.2007 Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Neufestsetzung einer Pauschalvergütung des Bundes für Leistungen von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen StF: BGBl. II Nr. 298/2007 Auf Grund des § 47 Abs. 1 und 3 der Rechtsanwaltsordnung, RGBl. Nr. 96/1868, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 93/2006, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Hauptausschuss des Nationalrats verordnet:
Art. 1 ↗ RIS
Die Höhe der vom Bund nach § 47 Abs. 1 und 3 RAO zu zahlenden Pauschalvergütung für Leistungen der nach § 45 RAO bestellten Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen wird für das Jahr 2007 sowie die folgenden Jahre mit 18 000 000 Euro jährlich festgesetzt.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz