Deregulierung, aber richtig

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Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2006

· BG · BGBl. I Nr. 74/2007 · in Kraft seit 2007-11-06

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses Bundesgesetz genehmigt den Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2006. Wie alle Rechnungsabschluss-Genehmigungsgesetze handelt es sich um einen einmaligen parlamentarischen Akt, der mit seiner Verabschiedung vollständig vollzogen wurde und keine laufende Rechtswirkung entfaltet.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2006 StF: BGBl. I Nr. 74/2007 (NR: GP XXIII AB 248 S. 35.) 25.11.2019 20005510 NOR30006076

Art. 1 ↗ RIS

Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2006 wird die Genehmigung erteilt. 25.11.2019 20005510 NOR40091687

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz