Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2006
· BG · BGBl. I Nr. 74/2007 · in Kraft seit 2007-11-06
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Bundesgesetz genehmigt den Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2006. Wie alle Rechnungsabschluss-Genehmigungsgesetze handelt es sich um einen einmaligen parlamentarischen Akt, der mit seiner Verabschiedung vollständig vollzogen wurde und keine laufende Rechtswirkung entfaltet.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2006 StF: BGBl. I Nr. 74/2007 (NR: GP XXIII AB 248 S. 35.) 25.11.2019 20005510 NOR30006076
Art. 1 ↗ RIS
Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2006 wird die Genehmigung erteilt. 25.11.2019 20005510 NOR40091687
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz