Deregulierung, aber richtig

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Aufhebung des Gefährdungsbereiches des Munitionslagers Zwölfaxing

· V · BGBl. II Nr. 274/2007 · in Kraft seit 2007-11-01

43/01 Wehrrecht allgemein · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung hat einzig den Zweck, eine alte Gefahrenbereichsverordnung für das Munitionslager Zwölfaxing aufzuheben. Diese Aufhebung ist 2007 vollzogen worden; die Verordnung selbst hat danach keinen fortlaufenden Regelungsinhalt mehr und kann aus dem Bundesrecht gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung vom 28. Jänner 1987 über das Munitionslager ZWÖLFAXING, GZ 12.842/25-1.5/87, wird aufgehoben.

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. November 2007 in Kraft.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz