Aufhebung des Gefährdungsbereiches des Munitionslagers Zwölfaxing
· V · BGBl. II Nr. 274/2007 · in Kraft seit 2007-11-01
43/01 Wehrrecht allgemein · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung hat einzig den Zweck, eine alte Gefahrenbereichsverordnung für das Munitionslager Zwölfaxing aufzuheben. Diese Aufhebung ist 2007 vollzogen worden; die Verordnung selbst hat danach keinen fortlaufenden Regelungsinhalt mehr und kann aus dem Bundesrecht gestrichen werden.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung vom 28. Jänner 1987 über das Munitionslager ZWÖLFAXING, GZ 12.842/25-1.5/87, wird aufgehoben.
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. November 2007 in Kraft.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz