Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2005
· BG · BGBl. I Nr. 69/2007 · in Kraft seit 2007-10-05
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Bundesgesetz erteilt die parlamentarische Genehmigung für den Bundesrechnungsabschluss des Jahres 2005. Die Genehmigung ist ein einmaliger Akt, der mit seiner Beschlussfassung vollständig vollzogen wurde und keine fortdauernde Rechtswirkung entfaltet. Das Gesetz hat seinen Zweck vor fast 20 Jahren erfüllt.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2005 StF: BGBl. I Nr. 69/2007 (NR: GP XXIII AB 149 S. 31.) 25.11.2019 20005483 NOR30006044
Art. 1 ↗ RIS
Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2005 wird die Genehmigung erteilt. 25.11.2019 20005483 NOR40091229
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz