VfGH-Ausspruch, dass die Verordnung über die Aufbringung und Gewährung von Beihilfen zur Abdeckung von Erlösminderungen gesetzwidrig war
· K · BGBl. II Nr. 241/2007 · in Kraft seit 2007-09-11
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung teilt mit, dass der Verfassungsgerichtshof eine Beihilfen-Verordnung im Zusammenhang mit dem Kraftwerk Voitsberg 3 für gesetzwidrig erklärt hat. Die Mitteilung hat ihren einmaligen Informationszweck mit der Veröffentlichung vollständig erfüllt; das betreffende Kraftwerk und die damaligen Energiemarktregeln existieren nicht mehr. Die Kundmachung entfaltet keine weitere operative Rechtswirkung.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Aufbringung und Gewährung von Beihilfen zur Abdeckung von Erlösminderungen, die infolge der Marktöffnung entstanden sind und im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb des Kraftwerkes Voitsberg 3 stehen, gesetzwidrig war StF: BGBl. II Nr. 241/2007 Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht: 17.02.2023 20005463 NOR30006011
Art. 1 ↗ RIS
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 22. Juni 2007, V 45/05-13, dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zugestellt am 13. August 2007, ausgesprochen, dass die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Aufbringung und Gewährung von Beihilfen zur Abdeckung von Erlösminderungen, die infolge der Marktöffnung entstanden sind und im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb des Kraftwerkes Voitsberg 3 stehen, BGBl. II Nr. 354/2001, in der Fassung BGBl. II Nr. 419/2004, gesetzwidrig war. 21.09.2021 20005463 NOR40090990
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz