Deregulierung, aber richtig

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Rückübernahmeabkommen (Bosnien-Herzegowina)

· Vertrag – Bosnien-Herzegowina · BGBl. III Nr. 100/2007 · in Kraft seit 2007-09-01

49/06 Schubverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Rueckuebernahmeabkommen regelt die Uebernahme von Personen mit illegalem Aufenthalt und ist ein legitimes migrationspolitisches Instrument.

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