Rückübernahmeabkommen (Bosnien-Herzegowina)
· Vertrag – Bosnien-Herzegowina · BGBl. III Nr. 100/2007 · in Kraft seit 2007-09-01
49/06 Schubverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Rueckuebernahmeabkommen regelt die Uebernahme von Personen mit illegalem Aufenthalt und ist ein legitimes migrationspolitisches Instrument.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 18 §§ im Datensatz