Deregulierung, aber richtig

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Abkommen über die polizeiliche Zusammenarbeit (Bosnien-Herzegowina)

· Vertrag – Bosnien-Herzegowina · BGBl. III Nr. 99/2007 · in Kraft seit 2007-09-01

49/11 Internationale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen ueber polizeiliche Zusammenarbeit mit Bosnien und Herzegowina dient dem legitimen Ziel der inneren Sicherheit und der Kriminalitaetsbekaempfung.

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