Abkommen über die polizeiliche Zusammenarbeit (Bosnien-Herzegowina)
· Vertrag – Bosnien-Herzegowina · BGBl. III Nr. 99/2007 · in Kraft seit 2007-09-01
49/11 Internationale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen ueber polizeiliche Zusammenarbeit mit Bosnien und Herzegowina dient dem legitimen Ziel der inneren Sicherheit und der Kriminalitaetsbekaempfung.
Kategorien
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