Deregulierung, aber richtig

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Bundes-Elektroschutzverordnung

B-ESV · V · BGBl. II Nr. 228/2007 · in Kraft seit 2007-10-01

63/04 Bundesbedienstetenschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
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Begründung

Die Verordnung überträgt die allgemeinen Elektroschutzregeln der ESV 2012 auf Bundesbehörden, die sonst nicht direkt unter die gewerbliche Schutzverordnung fallen. Der Schutz von Bundesbediensteten vor Stromunfällen ist ein legitimes Anliegen; die Verordnung wurde 2017 aktualisiert und ist inhaltlich auf dem Stand des allgemeinen Arbeitsschutzrechts.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 1 — Anwendung der Bestimmungen der ESV 2012 ↗ RIS

Anwendung der Bestimmungen der ESV 2012 § 1. Die §§ 1 bis 15 und 16 Abs. 1 bis 5 sowie die Anhänge 1 und 2 der Elektroschutzverordnung 2012 – ESV 2012, BGBl. II Nr. 33/2012, sind in den Dienststellen des Bundes mit Ausnahme von Betrieben des Bundes mit der Maßgabe anzuwenden, dass 11.05.2017 20005450 NOR40193190

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz