Abkommen über den Sitz des Sekretariats der Energiegemeinschaft
· Vertrag - Energiegemeinschaft · BGBl. III Nr. 87/2007 · in Kraft seit 2007-09-01
19/20 Amtssitzabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Ein Amtssitzabkommen, das der in Wien ansässigen Energiegemeinschaft die üblichen Vorrechte und Immunitäten einräumt. Es betrifft nur die Rechtsstellung einer internationalen Organisation und belastet Bürger oder Wirtschaft nicht.
Kategorien
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