Wappen und Siegel von Papst Benedikt XVI.
· K · BGBl. II Nr. 186/2007 · in Kraft seit 2007-07-31
26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung schützt das Wappen und die Siegel von Papst Benedikt XVI. vor Markenmissbrauch. Papst Benedikt XVI. ist am 31. Dezember 2022 verstorben; seine persönlichen Amtssymbole werden nicht mehr aktiv verwendet. Eine eigene Rechtsvorschrift für die Symbole eines verstorbenen Papstes hat keinen praktisch bedeutsamen Schutzauftrag mehr, der nicht durch allgemeines Marken- und Wettbewerbsrecht abgedeckt wäre.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Wappen und Siegel von Papst Benedikt XVI. BGBl. II Nr. 186/2007 31.07.2007 Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend das Wappen und die Siegel von Papst Benedikt XVI. StF: BGBl. II Nr. 186/2007
Art. 1 ↗ RIS
Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 96/2006, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, dass § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf das Wappen und die Siegel von Papst Benedikt XVI. Anwendung findet, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz