Emblem des Prinzen von Wales
· K · BGBl. II Nr. 184/2007 · in Kraft seit 2007-07-31
26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung schützt das Emblem des Prinzen von Wales als Staatsemblem des Vereinigten Königreichs vor der Eintragung als Marke. Der Titel 'Prinz von Wales' besteht weiterhin als britisches Staatsamt; das damit verbundene Emblem ist ein schutzbedürftiges Staatszeichen gemäß Markenschutzgesetz. Die Schutzwirkung ist noch operativ, auch wenn das Amt seit 2022 von einer anderen Person bekleidet wird.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 96/2006, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, dass § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf das Emblem des Prinzen von Wales (ein Staatsemblem des Vereinigten Königreichs) Anwendung findet, welches im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegt.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz