Deregulierung, aber richtig

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Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1999 - Verlängerung

· K (Geltungsbereich) · BGBl. III Nr. 78/2007 · in Kraft seit 2007-07-26

89/06 Lebensmittel · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung betrifft die Verlängerung des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens von 1999 bis 30. Juni 2008. Die Verlängerungsfrist ist seit fast 20 Jahren abgelaufen, und das Übereinkommen von 1999 wurde durch spätere internationale Vereinbarungen abgelöst. Das Dokument hat keinerlei aktuelle operative Wirkung mehr und ist vollständig gegenstandslos.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1999 - Verlängerung BGBl. III Nr. 78/2007 26.07.2007 Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Verlängerung des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens von 1999 und dessen Geltungsbereich StF: BGBl. II Nr. 78/2007

Art. 1 ↗ RIS

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Nahrungsmittelhilfe-Ausschuss auf seiner in London am 13. Juni 2005 stattgefundenen 92. Tagung das Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1999 (BGBl. III Nr. 151/2005) gemäß dessen Art. XXV Abs. b bis 30. Juni 2007 und auf seiner in London am 1. Juni 2007 stattgefundenen 96. Tagung das Übereinkommen bis 30. Juni 2008 verlängert. Nach weiteren Mitteilungen des Generalsekretärs sind nachstehende Staaten dem Übereinkommen beigetreten: __________________________________________________________ Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: __________________________________________________________ Polen 15. September 2006 __________________________________________________________ Portugal 27. Februar 2007 __________________________________________________________

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz