Deregulierung, aber richtig

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Section Control-Messstreckenverordnung Kaisermühlentunnel

· V · BGBl. II Nr. 168/2007 · in Kraft seit 2007-07-17

90/01 Straßenverkehrsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
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Begründung

Die Verordnung legt für den Kaisermühlentunnel der A22 eine Streckenmessung zur Geschwindigkeitskontrolle fest. Tunnelunfälle durch überhöhte Geschwindigkeit gefährden Dritte erheblich; die Festlegung einer konkreten Messstrecke ist verhältnismäßig und schützt Unbeteiligte.

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Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einem automatischen Geschwindigkeitsmesssystem, mit dem die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird der Bereich zwischen km 1,53 und km 3,84 auf beiden Richtungsfahrbahnen der A 22 Donauufer Autobahn festgelegt. 07.03.2018 20005387 NOR40200486

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Der Beginn und das Ende der Messstrecke sowie der Datenerhebung sind anzuzeigen. 21.02.2018 20005387 NOR40088855

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz