Verlegung des Amtssitzes der Notarstelle Pottenstein II nach Ebreichsdorf
· V · BGBl. II Nr. 159/2007 · in Kraft seit 2007-07-05
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung verlegte mit Wirkung 1. Jänner 2008 den Amtssitz der Notarstelle Pottenstein II nach Ebreichsdorf. Die Verlegung ist vollzogen und der einmalige Verwaltungsakt hat seine Wirkung entfaltet. Als erledigter Einmalakt ist die Verordnung gegenstandslos.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 92/2006, wird verordnet:
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Wiener Neustadt wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2008 der Amtssitz der Notarstelle Pottenstein II nach Ebreichsdorf verlegt.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz