ZUSATZPROTOKOLL zum Übereinkommen in Ausführung von Artikel III Absätze 1 und 4 des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 70/2007 · in Kraft seit 2004-04-30
49/09 Militärische Waffen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
6Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Zusatzprotokoll zum Uebereinkommen in Ausfuehrung des Nichtverbreitungsvertrags ueber nukleare Sicherungsmassnahmen; zentrale nichtverbreitungspolitische Verpflichtung.
Kategorien
—
KI-Analyse · 2026-07-20 · 22 §§ im Datensatz