Deregulierung, aber richtig

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ZUSATZPROTOKOLL zum Übereinkommen in Ausführung von Artikel III Absätze 1 und 4 des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 70/2007 · in Kraft seit 2004-04-30

49/09 Militärische Waffen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
6Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Zusatzprotokoll zum Uebereinkommen in Ausfuehrung des Nichtverbreitungsvertrags ueber nukleare Sicherungsmassnahmen; zentrale nichtverbreitungspolitische Verpflichtung.

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