Deregulierung, aber richtig

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Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz

VOEG · BG · BGBl. I Nr. 37/2007 · in Kraft seit 2007-07-01

20/07 Schadenersatz, Haftpflicht · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn
50%Konfidenz
EU-gebunden. Setzt EU-Kfz-Haftpflichtrichtlinien (Entschädigungsstelle/Garantiefonds) um.

Begründung

Das Gesetz entschädigt Verkehrsopfer, etwa bei unbekannten oder unversicherten Fahrzeugen. Es setzt EU-Recht um und schützt Geschädigte. Bleibt.

Kategorien

EU-vorgegeben

Belegende Paragraphen

Art. 10 ↗ RIS

Artikel X Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie 2005/14/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 11. Mai 2005 zur Änderung der Richtlinien 72/166/EWG, 84/5/EWG, 88/357/EWG und 90/232/EWG des Rates sowie der Richtlinie 2000/26/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (ABl. Nr. L 149 vom 11. 6. 2005, S. 14) umgesetzt.

Analyse: claude-opus-4-8 (in-session) · Rubrik v2 · 2026-06-05 · 24 §§ im Datensatz