Deregulierung, aber richtig

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Bundesfinanzgesetz 2008

BFG 2008 · BG · BGBl. I Nr. 23/2007 · in Kraft seit 2008-01-01

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das ist das Bundesbudget fuer das Jahr 2008. Es galt nur fuer dieses eine Jahr und ist laengst abgelaufen. Es entfaltet keine Wirkung mehr und kann gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Artikel I. Der als Anlage I angeschlossene Bundesvoranschlag für das Finanzjahr 2008 wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bewilligt. Die Ausgaben und Einnahmen des Bundesvoranschlages ergeben folgende Schlusssummen: Allgemeiner Haushalt Ausgleichs-haushalt Gesamt-haushalt (Beträge in Millionen Euro) Ausgaben: 69 868,852 77 813,237 147 682,089 Einnahmen: 66 909,231 80 772,858 147 682,089 Abgang: 2 959,621 – – Überschuss: – 2 959,621 – Der Abgang des allgemeinen Haushaltes vermindert sich um jene Beträge, die voraussichtlich während des Finanzjahres 2008 an Mehreinnahmen und Ausgabeneinsparungen anfallen und nicht für die Bedeckung von Überschreitungen gemäß § 41 Abs. 3 und 5 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), BGBl. Nr. 213/1986, sowie Art. IV bis VIII oder zum Ausgleich von Mindereinnahmen herangezogen werden. Ausgleichshaushalt, Gesamthaushalt 28.03.2019 20005335 NOR40087502

Art. 15 ↗ RIS

Artikel XV. Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 2008 in Kraft und gilt für die Zeit vom 1. Jänner 2008 bis 31. Dezember 2008. 28.03.2019 20005335 NOR40087516

KI-Analyse · 2026-06-06 · 19 §§ im Datensatz